Neue Pflicht für Kenia-Reisen: Auslandskrankenversicherung mit Mindestdeckung vorgeschrieben
Kenia führt verpflichtenden Versicherungsschutz für Reisende ein
Reisende nach Kenia müssen künftig besonders darauf achten, dass ihre bestehende Auslandsreise- oder Reisekrankenversicherung die von den kenianischen Behörden festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Grundlage ist die kenianische Regelung zur verpflichtenden „Inbound Travel Health Insurance“.
Die Versicherung muss den gesamten Aufenthalt in Kenia abdecken. Für ausländische Reisende mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten ist eine Gesamtdeckung von mindestens 50.000 US-Dollar vorgesehen.
Dabei gelten folgende Mindestdeckungssummen:
Medizinische Kosten: 20.000 US-Dollar
Medizinischer Notfalltransport: 25.000 US-Dollar
Verschreibungspflichtige Medikamente: 300 US-Dollar
Psychische Erkrankungen: 1.000 US-Dollar
Überführung im Todesfall: 5.000 US-Dollar
Vor einer Kenia-Reise sollte daher nicht nur geprüft werden, ob grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung besteht. Entscheidend ist, ob der konkrete Tarif die vorgeschriebenen Leistungen und jeweiligen Mindestdeckungssummen umfasst.
Versicherungsnachweis soll Bestandteil der eTA werden
Die elektronische Einreisegenehmigung eTA ist für die Einreise nach Kenia von zentraler Bedeutung. Das Antragsverfahren soll um den Nachweis der vorgeschriebenen Reiseversicherung ergänzt werden. Reisende müssen dann im Rahmen ihres eTA-Antrags einen entsprechenden Versicherungsnachweis zur Überprüfung hochladen.
Bis diese Anpassung des eTA-Systems vollständig umgesetzt ist, empfiehlt es sich, einen Versicherungsnachweis mitzuführen, aus dem die einzelnen Deckungssummen eindeutig hervorgehen.
Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz nach Kenia einreist, kann nach den kenianischen Bestimmungen grundsätzlich auch bei der Einreise eine entsprechende Versicherung abschließen.
Was Kenia-Reisende jetzt beachten sollten
Vor der Abreise sollte die eigene Versicherungspolice überprüft werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz während der gesamten Kenia-Reise besteht und die vorgeschriebenen Mindestleistungen abgedeckt sind.
Da sich die praktische Umsetzung im eTA-Verfahren derzeit noch weiterentwickelt, sollten Reisende die aktuellen Einreisebestimmungen vor Reisebeginn erneut prüfen. Die offiziellen Vorgaben zur verpflichtenden Reisekrankenversicherung werden vom kenianischen Ministry of Health veröffentlicht. Auch die Anforderungen des offiziellen kenianischen eTA-Portals sollten bei der Reisevorbereitung berücksichtigt werden.

